Freiwillig/ehrenamtlich Tätige waren bislang bei Unfällen und verursachten Haftpflichtschäden nur dann versichert, wenn sie privat entsprechend vorgesorgt hatten. Diese Lücke ist jetzt geschlossen.
Damit freiwillig Engagierte ausreichend versichert sind, hat die Niedersächsische Landesregierung mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären (nachrangigen) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen.